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Hintergrundwissen zur Aktion
   Das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen ist sowohl aus Gründen des Tier- als auch des Artenschutzes eine längst überfällige Maßnahme. Die bereits 2003 vom Land Hessen initiierte Bundesratsinitiative für ein Haltungsverbot von Affen, Bären und Elefanten ist ein erster konsequenter Schritt, um den Vollzug tier- und artenschutzrechtlicher Vorschriften zu sichern und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen. In die Verbotsliste sollten in jedem Fall die in Zirkussen häufig gehaltenen Großkatzen aufgenommen werden. Auch Wölfe, Nashörner, Flusspferde, Robben und Giraffen, die heute erfreulicherweise nur noch selten in Menagerien zu finden sind, sollte das Verbot umfassen.

Hier können Sie sich den Antrag sowie den Beschluss des Bundesrates von 2003 als PDF herunterladen: www.tierschutzwatch.de

Da zurzeit keine politischen Mehrheiten für ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu gewinnen sind, begrüßt der Bundesverband Menschen für Tierrechte die hessische Initiative als erste wichtige Etappe auf dem Weg hin zu einem tierlosen Zirkus. Unter Berücksichtigung der vom Agrarausschuss eingebrachten Empfehlungen hat der Bundesrat am 17. Oktober 2003 mehrheitlich Folgendes beschlossen:

  • Grundsätzliches Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tiere, insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkussen.
  • Das grundsätzliche Verbot erlaubt die Aufnahme weiterer Tierarten in die Verbotsliste.
  • Es ermöglicht aber auch Ausnahmeregelungen von dem Verbot für Zirkusse, die z. B. die Anforderungen der so genannten Zirkusleitlinien* erfüllen.
  • Für vorhandene Tiere soll es Übergangsregelungen geben.
  • Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Zirkusbetrieben mit Tierhaltung sowie von mobilen Tierschauen.

    Nun ist die zuständige Bundesministerin (nach Renate Künast und Horst Seehofer nun Ilse Aigner) aufgefordert, einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorzulegen.

    Wir begrüßen den Beschluss grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, sind jedoch darüber enttäuscht, dass zum einen ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten mit Erlaubnisvorbehalt vorgesehen ist und zum anderen die geforderten festgesetzten Übergangszeiten durch flexibel gestaltete Übergangsregelungen ersetzt wurden.

    Position
    Der Bundesverband Menschen für Tierrechte verfolgt langfristig das Ziel, ein Verbot der Tierdressuren und Tierhaltungen in Zirkussen zu erwirken. Wildtiere gehören in ihren natürlichen Lebensraum. Nur dort können sie so leben, wie es ihrer Art entspricht. Es gibt aus ethischer Sicht keine Rechtfertigung, sie zu Zwecken des Gelderwerbs gefangen zu halten, zu dressieren und zum Freizeitvergnügen der Menschen in der Manege vorzuführen. Nachdem der Tierschutz seit August 2002 Verfassungsrang genießt, müssen die Interessen der Tiere bei Gericht ebenso Berücksichtigung finden, wie der Rechtsanspruch des Dompteurs oder Tierlehrers auf Ausübung seines Berufes.

    Blick auf Deutschland und in andere EU-Staaten
    Österreich hat bereits 2005 den Auftritt von Wildtieren im Zirkus verboten. Trotz rechtlicher Bedenken (Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit), bestätigte die EU- Kommission 2006, die Rechtmäßigkeit des Österreichischen Verbots. Zudem haben 13 weitere europäische Länder Vorschriften erlassen, die die Wildtierhaltung in Zirkussen verbieten oder streng reglementieren. So haben Dänemark, Finnland und Schweden schon vor Jahren Haltungsverbote für bestimmte Tierarten beschlossen (z. B. Affen, Elefanten, Großkatzen Robben, Nashörner, Wölfe). Doch in Deutschland dürfen Zirkusse noch immer alle Tierarten mitführen. Es wird lediglich empfohlen, einige Arten nicht in Zirkussen zu halten (u.a. Menschenaffen, Nashörner, Pinguine)

    Die Fakten liegen auf der Hand:

    1. Dem Bundesverband Menschen für Tierrechte ist kein Zirkus bekannt, der die mitgeführten Tiere ohne jede tier- oder artenschutzrechtliche Beanstandungen hält.
    2. Nur wenige Amtstierärzte kontrollieren die Zirkusse umfassend, erteilen Auflagen und verfolgen ihre Umsetzung.
    3. Zirkusse erhalten häufig von Amtstierärzten eine Genehmigung zur Haltung der Tiere und zum Betreiben des Zirkusses, obwohl sie tier- und artenschutzrechtliche Bestimmungen nicht einhalten.
    4. Nur ausnahmsweise werden Tiere durch die Behörden beschlagnahmt. Eine solche Verfügung erfolgt in der Regel aufgrund eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und eher selten wegen Missachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Dabei bestätigen Studien, dass aus verhaltenskundlicher Sicht zumindest die Haltung der häufig mitgeführten Wildtiere wie Affen, Bären, Elefanten und Großkatzen, in Zirkussen nicht möglich ist.
    5. Die Wegnahme der Tiere gelingt nur in Ausnahmefällen. Sie scheitert bereits daran, dass die Behörden nicht wissen, wo sie das Tier unterbringen sollen. In der Regel ermitteln Tierrechts- und Tierschutzorganisationen solche Auffangplätze und Übernehmen die nicht unerheblichen Kosten für Unterbringung und Versorgung. In anderen Fällen entzieht sich der Zirkus dem Zugriff der Behörden etwa durch Abreise mit unbekanntem Ziel oder durch Verschwindenlassen des Tieres. Auch tätliche Angriffe auf Behördenvertreter sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt sind nicht ungewöhnlich, um den Vollzug der Rechtsvorschriften erfolgreich zu vereiteln.
    6. Auch die Bundestierärztekammer fordert mittlerweile ein Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus.

    Bitte setzen Sie sich gemeinsam mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte dafür ein, dass nun Bundesministerin Aigner schnellstmöglich die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes auf den Weg bringt.

    Wie die Praxis zeigt, ist es den Behörden nicht möglich, die Umsetzung bestehender Haltungsvorgaben sicherzustellen. Die Leidtragenden sind immer die Tiere; lassen Sie uns bitte gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Tierleid endlich beendet wird.


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